Der Beitrag widmet sich der Frage, welche Auswirkungen sich durch das RÄG 2014 auf bereits bilanzierte Umgründungen ergeben können.
Die A-GmbH wurde
mit der mit ihr nicht verbundenen B-GmbH als aufnehmender Gesellschaft,mit ihrer Muttergesellschaft als aufnehmender Gesellschaftim Jahr 2012 verschmolzen. Fraglich ist, welche Auswirkungen sich aus dem vorliegenden Sachverhalt anlässlich des Inkrafttretens des RÄG 2014 ergeben können.
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