Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014)2 wird die Bilanzrichtlinie3 umgesetzt und das österreichische Bilanzrecht (weiter) modernisiert. Die Neuregelungen treten mit 20. 7. 2015 in Kraft und sind grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen.4 Die Auswirkungen des RÄG 2014 auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses wurden bereits in diesem Heft auf Seite 235 ff behandelt.5 Dieser Beitrag konzentriert sich auf die sonstigen Auswirkungen des RÄG 2014 in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.
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