Der Beitrag geht der Frage nach, wieweit aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips abgabenrechtliche Prüfungen Aussagen über die Einhaltung der Vorschriften der §§ 189 ff UGB darstellen können.
Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen A hat gegenüber der X-AG eine Forderung in Höhe von 100. Das rechnungslegungspflichtige Unternehmen B hat gegenüber der X-AG ebenfalls eine Forderung in Höhe von 100. Unternehmen A nimmt im Jahresabschluss des Jahres x0 eine Einzelwertberichtigung der Forderung in Höhe von 30 vor, Unternehmen B nicht. Im Jahr x3 erfolgt bei Unternehmen A eine Betriebsprüfung, im Rahmen derer die Einzelwertberichtigung der Forderung mangels Wertminderung nicht anerkannt wird, weshalb die Einzelwertberichtigung aufgelöst wird.
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