Der Beitrag behandelt die bilanziellen Folgen einer außerplanmäßigen Abschreibung für den passivierten Sonderposten "Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen".
Hinsichtlich der Investition in ein abnutzbares Wirtschaftsgut (Nutzungsdauer 10 Jahre) mit Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 wurde ein Investitionszuschuss von 30.000 gewährt. Bisher wurde das Wirtschaftsgut nur planmäßig abgeschrieben, im 4. Jahr der Nutzung hat unternehmensrechtlich eine außerplanmäßige Abschreibung auf 24.000 zu erfolgen.
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