Literaturübersicht / Sachenrecht

Authried, Anm zu ZVR 2016/116.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu LGZ Wien 63 R 128/15m: Wenn der Falschparker aufgrund eines nachvollziehbaren Irrtums davon ausgegangen ist, dass es sich um keinen Privatparkplatz handelt, besteht die Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für den Erfolg einer Besitzstörungsklage wäre, von vornherein nicht. Aus der allgemeinen Parkplatznot lässt sich noch keine Wiederholungsgefahr konstruieren.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/528

02.08.2016
Heft 14/2016