In aller Kürze

AZG-Novelle iZm mit Arbeitnehmern in Apotheken geplant

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Sonderbestimmungen im AZG und ARG betreffend Apotheken sollen ab 2018 in folgenden Punkten angepasst werden:

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll etappenweise auf 48 Stunden und die Dienstdauer für verlängerte Dienste etappenweise auf 25 Stunden verkürzt werden.Die Ausgleichsruhezeit für verlängerte Dienste gemäß § 19a Abs 5 AZG soll sofort genommen werden müssen.

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Artikel-Nr.
ARD 6520/1/2016

20.10.2016
Heft 6520/2016