Die Sonderbestimmungen im AZG und ARG betreffend Apotheken sollen ab 2018 in folgenden Punkten angepasst werden:
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit soll etappenweise auf 48 Stunden und die Dienstdauer für verlängerte Dienste etappenweise auf 25 Stunden verkürzt werden.Die Ausgleichsruhezeit für verlängerte Dienste gemäß § 19a Abs 5 AZG soll sofort genommen werden müssen.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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