In diesem Beitrag informiere ich über 2 Entscheidungen der Höchstgerichte, die langjährige und sehr umstrittene Praktiken von Verwaltungsbehörden beenden. Die Konsequenzen: Banken und Aktiengesellschaften zahlen weniger Lohnabgaben.
Nach Meinung der GKK müssen Aktiengesellschaften auch für Vorstände IESG-Beiträge entrichten. Aufgrund eines OGH-Urteils anerkennen nun auch die GKK, dass diese Rechtsansicht falsch ist.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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