EStG: § 47 Abs 2
Vergibt eine Bau-GmbH Bauhilfsarbeiten (Heben, Senken, Tragen und Befördern von Lasten) an angebliche "Subunternehmer",
werden die Bauhilfsarbeiten jedoch nach dem Bedarf und nach den jeweiligen zeitlichen Gegebenheiten der Bau-GmbH erbracht,dürfen die Arbeiten nicht an "weitere" Subunternehmer weitergegeben werden,Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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