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Bauträgerinsolvenz: Grundbücherliches Sicherungsmodell und Insolvenzfestigkeit der Anmerkung gem § 40 Abs 2 WEG 2002

Mag. Raffaela Lödl

Das BTVG bezweckt insb den Schutz von Erwerbern von Wohn- und Geschäftsräumen vor den Risiken einer Bauträgerinsolvenz.1 Im Fokus des vorliegenden Beitrags steht die Anwendung des "grundbücherlichen Sicherungsmodells" beim Erwerb von Wohnungseigentum iSd WEG 2002. Ohne entsprechende (vor)konkursliche Sicherung2 gehen die Vorauszahlungen der Erwerber in der Bauträgerinsolvenz als bloße Insolvenzforderungen ganz oder teilweise verloren.3 Die Voraussetzungen der korrekten Erfüllung des Sicherungsmodells - insb die Insolvenzfestigkeit der "Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gem § 40 Abs 2 WEG 2002"4 - sollen daher kritisch betrachtet werden. Die Darstellung erfolgt besonders aus der Sicht des Treuhänders (idR auch Vertragserrichter) und des Insolvenzverwalters.

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Artikel-Nr.
ZIK 2016/285

31.12.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Raffaela Lödl
Mag. Raffaela Lödl ist Rechtsanwaltsanwärterin bei der KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH in Graz. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Insolvenz- und Liegenschaftsrecht, insb in der Vertragserrichtung und Abwicklung von Bauträgerprojekten.

Publikationen:

Kapp/Lödl, Spannungsverhältnisse und Schwebezustand beim Unternehmensverkauf, Jahrbuch Insolvenzrecht, Sanierungsrecht 2014 (2014) 223; Kapp/Lödl, § 69 IO – Pflichten und Handlungsalternativen in der Phase vor Insolvenz, Jahrbuch Insolvenzrecht, Sanierungsrecht 2016 (2016) 189.