Bei größeren Unternehmen gewinnt der IFRS-Rechnungslegungsstandard immer mehr an Bedeutung, der UGB-Jahresabschluss (Einzelabschluss) tritt bei diesen Unternehmen zunehmend in den Hintergrund.
Fleischer/Kerschbaumer haben in der RWZ 1/2023, 11 ff, Überlegungen angestellt, das in Art 5 lit b VO (EG) 2002/1606 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards ("IAS-VO") den Mitgliedstaaten eingeräumte Wahlrecht für die Anwendung der IFRS im Jahresabschluss zu nutzen und einen Jahresabschluss nach IFRS-Grundsätzen optional auch in Österreich zuzulassen.1
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