Mit dem JStG 2018 sei die begleitende Kontrolle als dauerhafte Alternative zur Außenprüfung eingeführt worden. Wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme an der begleitenden Kontrolle sei die Einrichtung eines Steuerkontrollsystems. Sopp zeigt die Konsequenzen für multinationale Unternehmen sowie notwendige gesetzliche Klarstellungen auf.
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