Aufgrund der im Juni 2013 veröffentlichten neuen Bilanzrichtlinie1) ist bis 20. 7. 2015 eine Änderung des UGB notwendig. Im September 2014 veröffentlichte das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Begutachtungsentwurf für das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), mit dem neben der Umsetzung der Bilanzrichtlinie ua auch das Bilanzrecht insgesamt modernisiert und ein weiterer Schritt zur Annäherung der Rechnungslegungsvorschriften des UGB und der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften getan werden soll.2) In diesem Beitrag werden die im RÄG 2014 BegE vorgeschlagenen Änderungen des UGB3) und ihre wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung im Einzelabschluss sowie die wesentlichsten Änderungen für Konzernabschlüsse nach UGB dargestellt und analysiert.
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