Buchhaltung und Bilanzierung

Behandlung von Großmutterzuschüssen im Handels- und Steuerrecht

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Die G-GmbH ist 100%iger Gesellschafter der M-GmbH, die wiederum 100%iger Gesellschafter der E-GmbH ist. Ende 1996 gewährte die G-GmbH der E-GmbH einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000, der unmittelbar von der G-GmbH auf das Geschäftskonto der E-GmbH überwiesen wird. Ende 1998 soll der Zuschuss von 1.000 zurückgezahlt werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 1998, 138

20.05.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.