Die Aussagekraft der Vermögensrechnung (Bilanz) des Jahresabschlusses kann durch die Berücksichtigung von Informationen aus dem Anhang wesentlich verbessert werden. Der Beitrag demonstriert die praktische Vorgehensweise anhand eines Beispieles.
In der RWZ 1/96 und 2/96 wurde in zwei Beiträgen der Frage nachgegangen, in welcher Form die Aussagekraft der Bilanz verbessert werden kann. Der grundsätzliche Vorschlag zur Verbesserung der Aussagekraft besteht in der Transformierung der Darstellung von der T-Konten-Form in eine Staffelform. Weiters sollten die Vermögens- und Verbindlichkeitenpositionen nach Fristigkeiten geordnet werden. Dies ist durch Berücksichtigung der Angaben im Anhang weitestgehend möglich. Schließlich können aus den Anhangangaben noch weitere Informationen über latente Steuern und über Dauerschuldverhältnisse gefunden und entsprechend in der Erstellung des Vermögensstatus berücksichtigt werden. Im folgenden wird aufbauend auf die oben genannten Beiträge eine praktische Berechnung des Vermögensstatus durchgeführt.
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