Beispiel: Zusammenschluss Senior mit Junior - Kanzleipartnerschaft
Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG - was ist zu beachten?
Vermeidung von schmerzlichen Fehlern
Der Steuerberater Walter-kann-nicht-loslassen will mit seinem jüngeren Partner Erich Ungeduld eine Steuerberatungskanzlei "Dynamik & Tradition Wirtschaftstreuhänder-OG" gründen. Beide Partner vereinbaren ein Gesellschafterverhältnis von 60 % (Walter-Kann-nicht-loslassen) zu 40 % (Erich Ungeduld).
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