Aus dem Alltag der Personalleitung

Beiträge an die Betriebliche Vorsorge bei besonderen Teilzeitformen und in Nichtleistungszeiten (Teil 1)

Dr. Iris Karner

Nichtleistungszeiten wie Mutterschutz, Präsenz- bzw Zivildienst oder Karenzen sind fester Bestandteil der Dienstverhältnisse.

Auch

in solchen Nichtleistungszeitphasen undbei besonderen Teilzeitformen (zB Familienhospiz-, Pflege-, Wiedereingliederungsteilzeit etc)

bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Beitragspflichten zur Betrieblichen Vorsorge.

Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über die folgenden Inhalte:

Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Betrieblichen Vorsorge

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Artikel-Nr.
PVP 2025/37

27.05.2025
Heft 5/2025
Autor/in
Iris Karner

Dr. Iris Karner ist seit 2019 selbstständig in der Payroll- und Unternehmensberatung sowie in der digitalen Transformation im Rechnungswesen tätig. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Erwachsenenbildung, wo sie als Lehrgangsleiterin und Dozentin in der Aus- und Weiterbildung von Personalverrechnerinnen tätig ist. Zuvor war sie in leitenden Positionen im Finanz- und Personalwesen tätig, unter anderem als Leiterin der Personalverrechnung.