Nichtleistungszeiten wie Mutterschutz, Präsenz- bzw Zivildienst oder Karenzen sind fester Bestandteil der Dienstverhältnisse.
Auch
in solchen Nichtleistungszeitphasen undbei besonderen Teilzeitformen (zB Familienhospiz-, Pflege-, Wiedereingliederungsteilzeit etc)bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Beitragspflichten zur Betrieblichen Vorsorge.
Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick über die folgenden Inhalte:
Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Betrieblichen VorsorgeNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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