In ihrem aktuellen Newsletter weist die ÖGK darauf
hin, dass es sich bei vom Unternehmen bezahlten Grippeimpfungen um kein
beitragspflichtiges Entgelt handelt. Die im Unternehmen durchgeführten Impfungen sowie
die vom Dienstgeber geleisteten Zuschüsse, wenn sich der Dienstnehmer beim Hausarzt
impfen lässt, sind als freiwillige soziale Zuwendungen iSd § 49 Abs 3 Z 1 lit b ASVG zu
qualifizieren und somit beitragsfrei. (
Quelle: ÖGK-Newsletter Nr 13/Oktober 2022)
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