Bereits im Kalenderjahr 2023 veröffentlichten Nicht-Finanzunternehmen Leistungsindikatoren zur Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftstätigkeiten.1 Ab Beginn 2024 unterliegen auch Finanzunternehmen2 erstmals einer vergleichbaren Verpflichtung zur Berichterstattung über die Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten.3 Die Bedeutung davon geht weit über den Sektor der Finanzunternehmen hinaus. Ein indirekter Einfluss auf Finanzierungsmaßnahmen betrifft Nicht-Finanzunternehmen gleichermaßen.4 Ziel des vorliegenden Beitrags ist es demnach, fachliche Informationen für einen weit gefassten Interessenkreis aufzubereiten.
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