Rechnungswesen

Berichtswesen bei Kapitalgesellschaften und ihre Wirkung auf die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose

Clemens Jaufer

Die Berichtspflichten der Geschäftsleitung einer Kapitalgesellschaft dienen der Früherkennung von Unternehmenskrisen. Vorschaurechnungen sollen die Insolvenzprophylaxe gewährleisten. Im Rahmen der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung bildet die Fortbestehensprognose den Teil der zukunftsbezogenen Insolvenzvorschau, weshalb sich die Frage stellt, ob die Verpflichtung zur Berichterstattung gem. § 81 AktG bzw. § 28a GmbHG der insolvenzrechtlichen Fortbestandsprognose entspricht und damit Teil einer laufenden Überschuldungsprüfung ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/57

20.08.2004
Heft 8/2004
Autor/in
Clemens Jaufer

Dr. Clemens Jaufer ist Partner der Jaufer Rechtsanwälte GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschaftsrecht, vornehmlich in den Bereichen Unternehmenssanierung und -umstrukturierung, Unternehmensnachfolge, Insolvenzverwaltung sowie Beratung von Unternehmensverantwortlichen in der Krise und beim Erwerb von Krisenunternehmen. Er hat besondere Expertise in der Prüfung von Unternehmen (Legal DD), Corporate Compliance sowie in der Strukturierung und Verhandlung von außergerichtlichen Restrukturierungsprozessen bei Konzernen und in unternehmensbezogenen Vermögensentflechtungen. Er ist Autor sowie Universitätslektor an der KFU Graz.