Erkenntnisse des EuGH

Berücksichtigung ausländischer (finaler) Betriebsstättenverluste, Vergleichbarkeit von Auslandsbetriebsstätten

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn

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EuGH 17. 12. 2015, C-388/14 , Timac Agro Deutschland GmbHgegen Finanzamt Sankt Augustin
ECLI:EU:C:2015:829

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2017/100

17.03.2017
Heft 5/2017