Ausl Künstler, die an einer inl Unterhaltungsveranstaltung mitwirken, unterliegen als beschränkt Steuerpflichtige der Einkommensbesteuerung im Abzugsweg. Für die Besteuerung ist immer das jeweils anzuwendende DBA, das Ö mit dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers abgeschlossen hat, wesentlich. Neben dem DBA ist auch die Künstlereigenschaft zu prüfen.
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