Anlässlich des Juristentages 2018 wurden in der Abteilung Strafrecht verbandsstrafrechtliche Themen begutachtet und diskutiert. Ua wurde der Frage nachgegangen, ob und unter welchen Voraussetzungen das Verbandsstrafrecht einen wirksamen Beitrag zur Resozialisierung von Verbänden iZm Finanzvergehen leisten kann.
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