In Anbetracht der vehementen Kritik an vielen bislang publizierten Lageberichten1)) ist es nicht nur nicht verwunderlich, sondern echt begrüßenswert, dass der Gesetzgeber entsprechend den Vorgaben der Modernisierungs-Richtlinie der EU eine Erweiterung des Lageberichts bzw. der diesbezüglichen Normen plant. Im vorliegenden Beitrag sollen die in der Regierungsvorlage niedergeschriebenen Erweiterungsbestimmungen kritisch unter die Lupe genommen werden.
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