Das betrügerische Anmelden eines DN zur SV oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (§ 153d StGB) steht im Verhältnis echter Konkurrenz zu Betrug (§§ 146 ff StGB) sowie zur organisierten Schwarzarbeit (§ 153e StGB). OGH 17. 5. 2017, 13 Os 115/16k.
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