Die teilweise Vereinfachung bei der Prüfung des Methodenwechsels durch das JStG 2018 sei zu begrüßen. In der Durchführungsverordnung sei zu regeln, wie der Methodenwechsel zukünftig bei komplexen Konzernstrukturen anzuwenden ist. Hierbei stellten sich etliche Auslegungsfragen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.