Rechnungswesen / Rechnungswesenlexikon

Bewertung von Beteiligungen

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

Die Bewertung des Beteiligungsbestandes eines Unternehmens gehört zu den sensibelsten Bereichen der Bilanzierung. In diesem Beitrag werden anhand der Judikatur der Zivil- und Steuergerichte Maßstäbe für eine ordnungsgemäße Beteiligungsbewertung herausgearbeitet.

Der hier verwendete Beteiligungsbegriff ist jener des § 228 HGB, d.h., es handelt sich um Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, eine dauernde Geschäftsbeziehung zu einem anderen Unternehmen herzustellen und aufrechtzuerhalten. Mit derartigen Beteiligungen liegt Finanzanlagevermögen im Sinne des § 204 Abs. 2 HGB vor, welches im Falle einer dauernden Wertminderung abzuwerten ist, im Falle einer nicht dauernden Wertminderung abgewertet werden darf. Handelsrechtlich ist zu differenzieren zwischen Anteilen an Kapitalgesellschaften, welche als nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu werten sind, und Anteilen an Personengesellschaften, welche nach noch h.A. entsprechend der Spiegelbildtheorie zu bilanzieren sind, nach aber bereits im Vordringen begriffener Praxis - welche auch der VwGH für handelsrechtliche Zwecke anerkannt hat (VwGH 27.08.1998, 96/13/0165, ÖStZB 1999, 192) - vergleichbar den Anteilen an Kapitalgesellschaften, d.h. als eigenständiger Vermögensgegenstand, zu bilanzieren sind.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2001/56

20.06.2001
Heft 6/2001
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.