Ein Unternehmen erwirbt Mitte 1995 eine Produktionsanlage im Wert von 10 Mio. US-Dollar ohne Fremdwährungskurssicherung (maßgeblicher Kurs 10,80). Zum Bilanzstichtag 1995 ist die Verbindlichkeit noch in voller Höhe offen (Kurs am Bilanzstichtag 11,00). Zum Bilanzstichtag 1996 beträgt der Kurs für die noch zur Hälfte offene Verbindlichkeit 10,70. Fraglich ist, ob der höhere Verbindlichkeitsbetrag aus 1995 in der Bilanz 1996 beibehalten werden darf.
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