Gesellschafts- und Steuerrecht

Bewertungserleichterungen für Versicherungsunternehmen

Karin Harreither

Ende Dezember 2001 wurden die Vorschriften über die Bewertung von Kapitalanlagen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geändert. Bereits für Geschäftsjahre zum 31. 12. 2001 können Kapitalanlagen, die bisher zwingend nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten waren, nach den für Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/11

20.02.2002
Heft 2/2002
Autor/in
Karin Tenora

MR Mag. Karin Tenora (vormals Harreither), CPA ist Mitarbeiterin in der Finanzmarktaufsicht (FMA), Bereich Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht; zu ihren Spezialgebieten gehören die Rechnungslegung und Abschlussprüfung von Versicherungsunternehmen sowie das Versicherungsaufsichtsrecht. Sie ist Prüferin im Rahmen der Zulassung zur Berufsbefugnis bei der KWT, Lektorin an der WU Wien, Fachvortragende und Autorin von Fachartikeln, wie zB "Neuerungen bei der Abschlussprüfung von Versicherungsunternehmen" in VWT 2016, S 254.