Steuerrecht

BFG: Auch eine (Miet-)Option ist gebührenpflichtig

Bereits die Einräumung einer Mietoption löst die Gebührenpflicht aus, auch wenn die Option noch nicht ausgeübt worden ist. Die Option ist bloß eine nach § 17 Abs 4 GebG unbeachtliche aufschiebende Bedingung.

Im Anlassfall räumte die Vermieterin die Option zur Anmietung von Garagenplätzen ein. Das Finanzamt schrieb daraufhin die Gebühr für alle von der Option erfassten Garagenplätze vor.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/531

31.10.2017
Heft 10/2017