Erkenntnisse des BFG

BFG: Keine Beschwerdevorentscheidung ohne unerledigte Beschwerde

Bearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL.M.

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BFG 18. 1. 2017, RV/7104666/2015
➜ betreffend: Abweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2017/80

06.03.2017
Heft 4/2017