Erkenntnisse des BFG

BFG: KESt-Befreiungserklärung nur bei Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art

Bearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.

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BFG 17. 6. 2016, RV/7100302/2013
➜ betreffend: KESt 2008 und 2009

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2016/388

27.12.2016
Heft 24/2016