In seinem für die ö Print- und Online-Zeitungsmedienlandschaft hochrelevanten Erk v 31. 8. 2017, RV/3100837/2015, sah das BFG in einem Tageszeitungskombiabonnement, bestehend aus Printzeitung (Lieferung; isolierter Steuersatz 10 %) und PDF-ePaper (sonstige Leistung; isolierter Steuersatz 20 %), eine einheitliche umsatzsteuerliche Leistung: Der Zugang zum Onlineprodukt als ePaper habe aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers nur akzessorischen Charakter. Aufgrund der Printzeitung als Hauptleistung unterlag damit der gesamte Umsatz dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Folglich war auch die zuletzt vieldiskutierte Frage der Entgeltaufteilung bei zwei selbstständigen - aber im Pauschalpreis angebotenen - Leistungen nicht entscheidungswesentlich. Die Rechtsmeinung der Finanzverwaltung (UStR 2000 Rz 349), Print- und Online-Kombiabonnements als zwei selbstständige Leistungen zu qualifizieren, ist mit dem gegenständlichen Erk obsolet geworden. Die nachfolgende Analyse folgt dem überzeugenden Ergebnis des BFG und bietet zusätzliche Argumente aus Praktiker- und Medienunternehmerperspektive.
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