Der BFH habe in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelungen für Steuernachzahlungen geäußert und daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Im Beitrag werden die Grundaussagen dieses für die Praxis wichtigen Beschlusses und die damit verbundenen Folgen dargestellt.
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