Auswirkungen auf Österreich?
In zwei Erkenntnissen hat der BFH am 21. 9. 20111) zur Teilwertabschreibung von börsennotierten Aktien und Aktien-Investmentfondsanteilen des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Stellung genommen. Eine vom deutschen Finanzministerium geforderte Erheblichkeitsschwelle für die steuerliche Geltendmachung des Wertverlustes wurde verworfen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Kurswert am Bilanzstichtag, nach dem Bilanzstichtag eintretende Umstände sind als wertbeeinflussend anzusehen und haben damit keinen Einfluss auf die Frage, ob am Bilanzstichtag eine Teilwertabschreibung vorzunehmen ist bzw wenn, in welcher Höhe.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.