Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Bilanzberichtigung und "subjektiver Fehlerbegriff"

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen trotz subjektiv sorgfältigstem Verhalten eine objektiv unrichtige Bilanz berichtigt werden kann.

Das Mobilfunkunternehmen U überträgt einem Kunden bei Abschluss eines zweijährigen Dienstleistungsvertrages kostenlos ein Handy. Der Einstandspreis des Handys wurde seitens des Unternehmens U sofort als Aufwand verbucht, die Finanzverwaltung ist der Ansicht, es müsse ein aktiver Rechnungsposten gebildet werden und über die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages verteilt werden. Fraglich ist die Zulässigkeit der Bilanzberichtigung, wenn der Jahresabschluss aus Sicht des Unternehmens mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten aufgestellt wurde.

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/70

24.09.2013
Heft 9/2013
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.