Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich Bezugsrechte auf den Buchwert bestehender Aktien von Altgesellschaftern und auf die Anschaffungskosten von jungen Aktien auswirken.
Die X-AG beschließt eine Kapitalerhöhung. Die (rechnungslegungspflichtigen) Alt-Aktionäre können ihr Bezugsrecht ausüben. Aktionär A übt sein Bezugsrecht aus, Aktionär B veräußert sein Bezugsrecht an A, sodass dieser entsprechend mehr neue Aktien erwirbt.
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