Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Bilanzielle Behandlung einer stillen Einlage als Eigenkapital

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen für das Erfassen einer stillen Einlage im Rahmen des Eigenkapitals.

Die A-GmbH benötigt für in der Zukunft zu tätigende Investitionen zusätzliches Eigenkapital. Anstelle einer Kapitalerhöhung bzw eines Zuschusses soll dieses in Form einer stillen Beteiligung aufgebracht werden. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen die A-GmbH als zukünftiger "Inhaber des Unternehmens" iSd § 179 UGB die stille Einlage als (wirtschaftliches) Eigenkapital ausweisen kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2009/71

25.09.2009
Heft 9/2009
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.