Der Beitrag untersucht die Voraussetzungen für das Erfassen einer stillen Einlage im Rahmen des Eigenkapitals.
Die A-GmbH benötigt für in der Zukunft zu tätigende Investitionen zusätzliches Eigenkapital. Anstelle einer Kapitalerhöhung bzw eines Zuschusses soll dieses in Form einer stillen Beteiligung aufgebracht werden. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen die A-GmbH als zukünftiger "Inhaber des Unternehmens" iSd § 179 UGB die stille Einlage als (wirtschaftliches) Eigenkapital ausweisen kann.
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