Der Beitrag geht der Frage nach, wie ein ab 2010 erworbener Firmenwert zu bilanzieren ist, vor allem nach welchen Kriterien die Abschreibung zu bestimmen ist.
Unternehmer U erwirbt im Oktober 2010 einen Betrieb. Der Betrieb hat bis zum Ende des Jahres 2027 einen unkündbaren Vertrag hinsichtlich der Nutzung eines Standplatzes zum Vertrieb der Produkte des Unternehmens und zahlt aufgrund des mit diesem Standort verbundenen Erwerbsvorteils einen entsprechend hohen Kaufpreis. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung des über den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände hinausgehenden Kaufpreises.
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