Der Beitrag untersucht die bilanzielle Behandlung eines Zinsenzuschusses zu einem teilweise vorzeitig getilgten Darlehen.
Das Unternehmen U errichtet eine neue Lagerhalle. Zur Finanzierung wird ein Darlehen in Höhe von 450.000 EUR aufgenommen. Von der öffentlichen Hand wird für die Rückzahlung des Darlehens ein Zinsenzuschuss gewährt und mit Beginn der Errichtung der Lagerhalle an das Unternehmen U ausbezahlt, wobei als aufschiebende Bedingung die vertragliche Verpflichtung vorgesehen ist, die Lagerhalle für zumindest 10 Jahre bestimmungsgemäß zu verwenden bei sonstiger Verpflichtung zur Rückzahlung des Zinsenzuschusses. Das Darlehen hat eine vereinbarte Laufzeit von 20 Jahren. Zwei Jahre nach der Darlehensaufnahme wird das Darlehen zu 1/3 vorzeitig getilgt.
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