Fälle aus der Praxis

Bilanzielle Behandlung und steuerliche Abzugsfähigkeit einer Rückstellung für Mietaufwendungen bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB MMag. (FH) Karin Türk-Walter

Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete für nutzlos gewordene Geschäftsräumlichkeiten im Rahmen einer Kündigung des Mietvertrages kann zur Verpflichtung der Bildung einer Drohverlustrückstellung führen. Anhand eines Fallbeispiels sollen die unternehmens- und steuerrechtlichen Voraussetzungen dargestellt werden.

Die A-GmbH hat ihren Mietvertrag für Büroräumlichkeiten vorzeitig gekündigt. Da das Mietverhältnis erst mit 30. 4. 2016 endet, hat A-GmbH die Verpflichtung, im Jahr 2016 noch vier Monatsmieten zu je € 5.000 zu bezahlen. Die Räumlichkeiten können von der A-GmbH nicht mehr betreten werden, da die Büroschlüssel dem Vermieter bereits zurückgegeben wurden. Darüber hinaus ist es unsicher, ob die A-GmbH für die restlichen Monate einen Mieter für die Büroräumlichkeiten finden kann. Für die A-GmbH stellt sich nun die Frage, ob eine Rückstellung für die ausständigen Mietaufwendungen im Jahresabschluss zum 31. 12. 2015 zu bilanzieren ist und ob eine derartige Rückstellung allenfalls auch steuerlich abzugsfähig wäre.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/2

02.02.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Karin Türk-Walter
MMag. (FH) Karin Türk-Walter ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH auf die steuerliche sowie arbeitsrechtliche Beratung von international und national tätigen Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen spezialisiert.