Der Beitrag behandelt die Frage, wie ein zahlungsfreier Zeitraum eines Dauerschuldverhältnisses bilanziell zu erfassen ist.
Ein Unternehmer U schließt mit dem Vermieter V folgenden Mietvertrag ab: Mietbeginn 1. 7. 2005, Laufzeit des Mietvertrages 10 Jahre, monatliche Miete 1.000, erstmals ab dem 1. 7. 2006.
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