Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Franchisegebühren sofortiger Aufwand und Ertrag bei Franchisegeber und -nehmer sind.
Ein Franchisegeber vereinbart mit einem Franchisenehmer Folgendes:
Der Franchisenehmer ist verpflichtet, eine monatliche Franchisegebühr von 1,5 % des Umsatzes zu entrichten, mit der sämtliche Leistungen aus dem Franchiseverhältnis (mit Ausnahme der in Pkt 2. genannten Maßnahmen) abgegolten sind.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.