Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Bilanzielle Behandlung von Franchisegebühren

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Franchisegebühren sofortiger Aufwand und Ertrag bei Franchisegeber und -nehmer sind.

Ein Franchisegeber vereinbart mit einem Franchisenehmer Folgendes:

Der Franchisenehmer ist verpflichtet, eine monatliche Franchisegebühr von 1,5 % des Umsatzes zu entrichten, mit der sämtliche Leistungen aus dem Franchiseverhältnis (mit Ausnahme der in Pkt 2. genannten Maßnahmen) abgegolten sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2009/13

25.02.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.