Der Beitrag geht der Frage nach, ob die Kosten einer due diligence im Vorfeld eines Beteiligungserwerbes laufender Aufwand oder aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten sind.
Unternehmer U erwirbt die Beteiligung an der Z-GmbH. Im Zuge des Beteiligungserwerbes fielen unter anderem Kosten für die Ermittlung des Unternehmenswertes der Beteiligung auf Basis einer due diligence an. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Kosten als Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Beteiligung zu aktivieren sind.
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