Der von der ausländischen Betriebsstätte bei der Körperschaftsteuererklärung des inländischen Stammhauses zu erfassende Verlust kann zur Nachversteuerung führen. Anhand eines Fallbeispiels soll die Bilanzierung der künftigen Steuerbelastung dargestellt werden.
Die A-GmbH mit Sitz in Österreich produziert, vertreibt und repariert Werkzeugmaschinen und bilanziert zum 31.12. Um den Absatz in Deutschland zu steigern, wurde in 2015 eine Geschäftsstelle der A-GmbH in Deutschland errichtet, wobei die Geschäftsstelle keine eigene Rechtsfähigkeit besitzt. Damit die Geschäftsstelle ihrer Vertriebstätigkeit nachkommen kann, sind Büroräumlichkeiten in München angemietet und ein Geschäftsstellenleiter für die Geschäftsstelle eingesetzt worden. Die Geschäftsstelle soll im Rahmen der ihr durch die A-GmbH zugewiesenen Befugnisse und aufgrund der Vollmacht, die dem Geschäftsstellenleiter erteilt wurde, im Namen der A-GmbH Verträge (über Verkauf und Service von Werkzeugmaschinen) mit deutschen Kunden abschließen.
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