Der vorliegende Beitrag behandelt die bilanzielle Darstellung eines auf den ersten Blick unentgeltlichen Vermögenserwerbes.
Eine Kfz-Werkstatt schließt mit einem Altmetallhändler folgenden Vertrag: Die im Zuge der Reparatur von Kfz angefallenen Altmetalle werden von der Werkstatt in einen vom Altmetallhändler bereitgestellten Container entsorgt, den der Altmetallhändler nach Befüllung abholt. Für das entsorgte Altmetall erhält die Kfz-Werkstatt vom Altmetallhändler kein Entgelt, dafür erspart sich die Werkstatt die ordnungsmäßige Trennung, den Abtransport und allfällige mit der Entsorgung von unverwertbaren Resten zusammenhängende Entsorgungskosten. Vertraglich ist der Altmetallhändler zur ordnungsgemäßen Entsorgung des angefallenen und im Container befindlichen Altmetalls verpflichtet.
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