Aufgrund der Corona-Pandemie und der derzeitigen hohen Inflationsrate sind die Eigenkapitalreserven bei vielen Unternehmen weitgehend aufgebraucht. Im Hinblick auf die Jahresabschlusserstellung besteht bei Kapitalgesellschaften mit einem negativen Eigenkapital das Erfordernis einer Anhangangabe, ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Um den Ausweis eines negativen Eigenkapitals zu vermeiden, sollten die bilanziellen Sanierungsmaßnahmen bis zum Bilanzstichtag gesetzt sein. Der nachfolgende Beitrag bietet Ihnen eine Übersicht über potenzielle Sanierungsmaßnahmen und geht auf deren bilanzielle Erfassung ein.
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