Der Beitrag geht der Frage nach, ob und welche wesentlichen Corona-bedingten Aufwendungen in einem Jahresabschluss zum 31. 3. 2020 bei einem Handelsunternehmen zu berücksichtigen sein könnten.
Das Bekleidungshandelsunternehmen B betreibt sein Unternehmen in gemieteten Geschäftslokalen. Bilanzstichtag des Unternehmens B ist der 31. 3. 2020. Entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen infolge des Coronavirus ist das Geschäftslokal seit Montag, 16. 3. 2020, bis mindestens Dienstag, 13. 4. 2020, geschlossen. Folgende Geschäftsfälle sind im Lichte der Corona-Krise bilanziell zu würdigen:1
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