Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Bilanzielle Vorsorgen im Zusammenhang mit COVID-19

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag geht der Frage nach, ob und welche wesentlichen Corona-bedingten Aufwendungen in einem Jahresabschluss zum 31. 3. 2020 bei einem Handelsunternehmen zu berücksichtigen sein könnten.

Das Bekleidungshandelsunternehmen B betreibt sein Unternehmen in gemieteten Geschäftslokalen. Bilanzstichtag des Unternehmens B ist der 31. 3. 2020. Entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen infolge des Coronavirus ist das Geschäftslokal seit Montag, 16. 3. 2020, bis mindestens Dienstag, 13. 4. 2020, geschlossen. Folgende Geschäftsfälle sind im Lichte der Corona-Krise bilanziell zu würdigen:1

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/23

30.04.2020
Heft 4/2020
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.