Der Beitrag befasst sich mit den bilanziellen Folgen einer (un-)verzinsten Mieterkaution aus Sicht des Mieters und Vermieters.
Ein Unternehmer mietet ein Geschäftslokal für einen beidseitig unkündbaren Zeitraum von 10 Jahren, eine Verlängerung ist laut Mietvertrag möglich. Der mietende Unternehmer plant einige Umbaumaßnahmen, als Sicherheit für den Rückbau derselben erhält der Vermieter eine Kaution in Höhe von 100.000 €. Diese Kaution ist auf einem eigenen fremdüblich verzinsten Konto zu erlegen und bei ordnungsmäßiger Rückgabe des Geschäftslokals an den mietenden Unternehmer zurückzuüberweisen, eine Weiterverrechnung der fremdüblichen Verzinsung dieses Betrages durch den Vermieter
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