Die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft vereinbaren im April 1996 für den Fall des Verlusteintritts aus dem Ausfall bzw. der Dubiosität von Forderungen einen den Verlust abdeckenden Gesellschafterzuschuss, wobei diese Vereinbarung auch für abgelaufene Wirtschaftsjahre gelten soll.
Variante 1:
Der Verlust ist schon im Wirtschaftsjahr 1994/95 eingetreten (Bilanzstichtag 30. 6. 1995, Feststellung des Jahresabschlusses 31. 10. 1995), die tatsächliche Verlustabdeckung für das Wirtschaftsjahr 1994/95 selbst erfolgt erst im nächsten Wirtschaftsjahr (15. 7. 1996).
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