Buchhaltung und Bilanzierung

Bilanzierung langfristiger Aufträge

Romuald Bertl / Friedrich Fraberger

§ 206 Abs. 3 HGBnormiert, dass bei Aufträgen, deren Durchführung sich über mehr als 12 Monate erstreckt, angemessene Teile der Verwaltungs- und Vertriebskosten angesetzt werden dürfen, falls eine verläßliche Kostenrechnung vorliegt und soweit aus der weiteren Auftragsabwicklung keine Verluste drohen.

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Artikel-Nr.
RWZ 1998, 363

20.12.1998
Heft 12/1998
Autor/in
Friedrich Fraberger

Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M. (International Tax Law, Vienna), ist geschäftsführender Gesellschafter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Wien, lehrt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der Wirtschaftsuniversität Wien und ist ordentliches Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.